Partnerschaftsabkommen
Chauffeurs & Services bietet Ihnen ein Partnerschaftsabkommen mit seinen Partnerfahrern und verbundenen Unternehmen.
PRÄAMBEL
Chauffeurs & Services bietet hochwertige Transportlösungen mit Chauffeur an. Das Tochterunternehmen verpflichtet sich, als Partner des Unternehmens Transportdienstleistungen zu erbringen. Die Parteien vereinbaren die folgenden Bedingungen und Konditionen.
1. ZWECK DES ABKOMMENS
Der Zweck dieser Vereinbarung ist es, die Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen Chauffeurs & Services und dem Partner für die Erbringung von Personenbeförderungsdiensten festzulegen.
Diese Vereinbarung begründet kein Arbeitsverhältnis. Der Partner behält seine volle Unabhängigkeit bei der Organisation seiner Tätigkeit und bleibt für seine eigenen rechtlichen, sozialen und steuerlichen Verpflichtungen verantwortlich.
2. Verpflichtungen des Partners und Servicequalität
Der Partner handelt in voller Unabhängigkeit und kann jeden über die Chauffeurs & Services-Plattform vorgeschlagenen Auftrag annehmen oder ablehnen.
Die Annahme eines Auftrags stellt eine vertragliche Verpflichtung des Partners dar, die Dienstleistung gemäß den vereinbarten Bedingungen (Zeit, Ort, Tarif) zu erbringen.
Für Missionen, die der Partner annimmt, stimmt er zu:
- Halten Sie die von Chauffeurs & Services festgelegten Qualitätsstandards ein (Pünktlichkeit, Höflichkeit, Sauberkeit des Fahrzeugs, Fahrgastkomfort).
- Halten Sie das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand, sicher und gesetzeskonform.
- Sorgen Sie für ein sicheres Fahren unter voller Einhaltung der Verkehrsgesetze und der Sicherheit der Fahrgäste.
Diese Standards sind wesentliche Bedingungen für die Partnerschaft, ohne dass es zu einer Unterordnung zwischen Chauffeurs & Services und dem Partner kommt.
3. Versicherung und Gesetzeskonformität
Der Partner verpflichtet sich zu:
- über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, die die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken abdeckt.
- Verwenden Sie nur Fahrzeuge, die gemäß den geltenden Gesetzen versichert sind.
- Erfüllen Sie alle gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Personenbeförderungsdiensten (Lizenzen, behördliche Genehmigungen usw.).
Diese Versicherungen und Genehmigungen müssen während der gesamten Laufzeit des Vertrages gültig bleiben und können von Chauffeurs & Services jederzeit angefordert werden.
4. FAHRZEUGWARTUNG
Fahrzeuge, die für akzeptierte Missionen verwendet werden, müssen:
- Regelmäßig gewartet und in perfekter Sauberkeit gehalten werden.
- Halten Sie alle geltenden Sicherheits- und Rechtsstandards im Einsatzland ein.
- Das Alter von 4 Jahren darf nicht überschritten werden, es sei denn, Chauffeurs & Services hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.
5. Richtlinien für Stornierung, Nichterscheinen und Jobtransfer
Stornierung durch den Partner
Wenn der Partner einen angenommenen Auftrag storniert, werden Entschädigungsgebühren fällig, um den wirtschaftlichen Schaden zu decken:
- Weniger als 1 Stunde vor der Abholung: 100% des in Rechnung gestellten Reisebetrags.
- Zwischen 1h und 12h vor Abholung: 50% des Reisepreises.
- Zwischen 12h und 24h vor Abholung: 25% des Reisepreises.
- Mehr als 24 Stunden vor Abholung: keine Strafe.
Partner Nichterscheinen
Das Nichterscheinen zu einer angenommenen Mission ohne vorherige Ankündigung führt zu einer pauschalen Strafe von CHF 200 (oder Gegenwert in Landeswährung).
Im Wiederholungsfall behält sich Chauffeurs & Services das Recht vor, die Partnerschaft zu beenden.
Übertragung der Mission
- Die Übertragung eines Auftrags an einen Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Chauffeurs & Services ist strengstens untersagt.
- Im Falle eines genehmigten Ersatzes muss der Ersatz alle in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen an Qualität, Versicherung und Einhaltung der Vorschriften erfüllen.
6. Finanzielle Bedingungen
- Die Einsätze werden dem Partner über die Plattform Chauffeurs & Services angeboten, wobei der anwendbare Tarif im Voraus angegeben wird.
- Alle angezeigten Preise sind ausgedrückt ohne Mehrwertsteuer (VAT).
- Es steht dem Partner frei, jede vorgeschlagene Mission anzunehmen oder abzulehnen.
- Sobald er akzeptiert wurde, verpflichtet sich der Partner, die Dienstleistung zu erbringen und den angegebenen Tarif einzuhalten.
- Chauffeurs & Services erstellt einen einen zusammenfassenden Bericht über die erbrachten Dienstleistungen am 1. eines jeden Monats.
- Der Partner hat ein Maximum von 5 Kalendertage ab der Lieferung des Berichts, um etwaige Fehler oder Unstimmigkeiten zu melden.
- Nach Ablauf dieser Frist gilt der Bericht als bestätigt.
- Der Partner muss dann eine monatliche Rechnung ausstellen monatliche Rechnung an Chauffeurs & Servicesauf der Grundlage des validierten Berichts ausstellen.
- Die Zahlung erfolgt innerhalb von maximal 30 Tagen nach Erhalt der monatlichen Rechnung.
- Der Partner ist allein für alle Steuer- und Sozialversicherungspflichten im Zusammenhang mit seinem Einkommen verantwortlich.
- Jede Änderung während der Fahrt (Routenänderung, Wartezeit, Fahrplanänderung usw.) muss Chauffeurs & Services spätestens 24 Stunden nach der Fahrt mitgeteilt werden, um eine korrekte Anpassung des Monatsberichts und der Rechnungsstellung zu gewährleisten.
7. Vertraulichkeit und Kundendaten
- Der Partner verpflichtet sich, alle Informationen, auf die er im Rahmen dieser Partnerschaft Zugriff hat, vertraulich zu behandeln, insbesondere in Bezug auf seine Kunden.
- Die Kontaktdaten des Kunden dürfen nur zum Zweck der Ausführung des angenommenen Auftrags verwendet werden.
- Jede unbefugte oder missbräuchliche Nutzung von Kundendaten kann zur sofortigen Beendigung der Partnerschaft und gegebenenfalls zu rechtlichen Schritten führen.
8. Abwerbeverbot und Wettbewerbsverbot
- Der Partner darf die Kunden von Chauffeurs & Services während der Laufzeit dieser Vereinbarung und 12 Monate nach deren Beendigung weder direkt noch indirekt anwerben.
- Im Falle eines Verstoßes wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € (zweitausendfünfhundert Euro) fällig, unbeschadet etwaiger zusätzlicher Schäden und Zinsen.
- Diese Klausel schränkt die allgemeine Freiheit des Partners bei der Ausübung seiner Transporttätigkeit nicht ein, sondern untersagt lediglich die missbräuchliche Nutzung des Kundenstamms von Chauffeurs & Services.
9. Verantwortlichkeiten von Flottenmanagern
Wenn ein Flottenmanager Fahrer für sein Unternehmen registriert, übernimmt er die volle Verantwortung für:
- Die rechtlichen, sozialen und steuerlichen Verpflichtungen in Bezug auf ihre Fahrer.
- Zahlung von Gehältern, Sozialbeiträgen, Arbeitgeberabgaben und Pflichtversicherungen.
- Die Einhaltung aller für ihre Fahrer eingereichten Dokumente.
Der Flottenmanager erklärt sich bereit, auf Anfrage Belege vorzulegen, die die Einhaltung dieser Verpflichtungen belegen.
Chauffeurs & Services kann nicht für nicht gemeldete Fahrer, nicht gezahlte Beiträge oder rechtliche Verstöße haftbar gemacht werden, die auf den Flottenmanager zurückzuführen sind.
10. Aussetzung und Beendigung
Es steht dem Partner frei, jede angebotene Mission anzunehmen oder abzulehnen.
Wiederholte oder ungerechtfertigte Verweigerungen, die die gute Ausführung der Partnerschaft gefährden, können jedoch zu einer vorübergehenden Aussetzung oder endgültigen Beendigung dieser Vereinbarung führen.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die vertraglichen Verpflichtungen (missbräuchliche Stornierungen, Nichterscheinen, Nichterfüllung gesetzlicher oder versicherungstechnischer Anforderungen, wiederholte Kundenbeschwerden, rufschädigendes Verhalten von Chauffeurs & Services) kann die Partnerschaft sofort beendet werden.
Eine solche Kündigung ist eine vertragliche Folge und keine Disziplinarstrafe.
11. Haftung
Der Partner haftet allein für alle Schäden, die während der Ausführung eines angenommenen Auftrags entstehen, sei es an Kunden, Dritten, Fahrzeugen oder Eigentum.
Der Partner haftet auch für alle Bußgelder, Verkehrsverstöße oder Rechtsverstöße, die während der Erbringung der Dienstleistungen begangen werden.
Chauffeurs & Services übernimmt keine Haftung für Schäden, Vorfälle oder Streitigkeiten, die dem Partner oder, im Falle eines Fuhrparkleiters, dessen angeschlossenen Fahrern zuzuschreiben sind.
12. Höhere Gewalt
Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt im Sinne des Gesetzes (Naturkatastrophen, Krieg, Streik, Pandemie, unvorhersehbare behördliche Entscheidungen usw.).
13. Laufzeit und Beendigung
Dieser Vertrag tritt mit seiner Annahme in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Jede der Parteien kann die Partnerschaft jederzeit mit einer Frist von 15 Tage vorher schriftlich kündigenkündigen, außer im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes, bei dem eine sofortige Kündigung möglich ist.
Die Beendigung führt zur sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit ohne Entschädigung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Diese Vereinbarung unterliegt folgendem Recht zypriotischem Recht.
Im Falle eines Rechtsstreits vereinbaren die Parteien, den Fall dem zuständigen Gericht am Sitz von Chauffeurs & Services vorzulegen, der sich in Larnaca (Zypern).
Die französische Version dieser Vereinbarung hat Vorrang vor jeder Übersetzung.
15. Annahme des Abkommens
Die Annahme eines Auftrags über die Plattform von Chauffeurs & Services stellt eine vollständige Akzeptanz der Bedingungen dieser Vereinbarung dar, ohne dass eine handschriftliche Unterschrift erforderlich ist.
KONTAKTINFORMATIONEN
Wenn Sie Fragen oder Bedenken bezüglich dieser Bedingungen haben, kontaktieren Sie uns bitte:
- Telefon: +41 44 797 61 24
- E-Mail: Kontaktieren Sie uns